Reisepass
Deutsche Staatsangehörige müssen beim Überqueren einer Auslandsgrenze ein gültiges Passdokument dabei haben. In der Europäischen Union ist auch ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis erlaubt. Außerhalb der EU wird der Personalausweis häufig nicht akzeptiert und ein Reisepass muss mitgeführt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder sind auf der Website des Auswärtigen Amtes oder den Websites der Botschaften und Regierungen der jeweiligen Staaten verfügbar.
Reisepässe enthalten einen elektronischen Chip (ePass), der Passdaten und ein Foto speichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert, um die Identität zu überprüfen und Fälschungen zu verhindern. Die deutschen Reisepässe werden von der Bundesdruckerei hergestellt.
Weitere Services zum Thema Reisepass:
Gebührenrahmen
Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre): 37,50 €
Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre): 70,00 €
Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahre): 59,50 €
Reisepass mit 48 Seiten (Antragsteller über 24 Jahre): 92,00 €
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, ...)
- digitales Passbild
-
Stammbuch
zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) empfohlen, besonders dann, wenn die unstrukturierte Namensschreibweise noch nicht bestätigt ist.
- Schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten (bei Kindern unter 18 Jahren)
Formulare
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
- Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen
(auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein). - Für den Antrag müssen Sie persönlich erscheinen, um Fingerabdrücke mittels Scanner zu nehmen, zu unterschreiben und Ihre Identität zu bestätigen.
- Bei Anträgen von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Wenn die elterliche Sorge nur einem Elternteil oder einem Vormund obliegt, müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.